Für Fahrgäste mit einer gültigen Fahrkarte ist die Fahrradmitnahme und die Mitnahme des Fahrradanhängers, in dem Kinder befördert werden, in allen Nahverkehrszügen und S-Bahn im gesamten MDV-Gebiet – also auch in Markkleeberg – ohne zeitliche Einschränkungen möglich, sofern Kapazitäten vorhanden sind. Ein Anspruch auf Fahrradmitnahme besteht nicht.
Keine Beförderung erfolgt von:
- dreirädrigen Fahrrädern
- Fortbewegungsmitteln mit Verbrennungsmotor
- Mofas
- Fahrrädern zum Lastentransport
Ausnahmen:
- Fahrräder mit Trethilfe durch einen Elektrohilfsmotor (z.B. Pedelec) können befördert werden.