Montag: geschlossen
Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Gewerberegisterauskunft beantragen
Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen.
- formloser schriftlicher Antrag unter Angabe der persönlichen Daten
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft aus dem Gewerberegister haben.
- Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen der Auszug aus dem Gewerberegister sowie ein Gebührenbescheid per Post zugeschickt.
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 27.01.2023