Montag: geschlossen
Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Gewerbe ummelden
Gewerbe-Ummeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO)
Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn Sie
- den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde verlegen,
- den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder
- den Gegenstand des Gewerbes ausdehnen (wenn beispielsweise Waren und Leistungen hinzukommen, die in der bisherigen Anmeldung nicht vorgesehen waren).
- der Name des Gewerbetreibenden geändert wird
Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung
Falls Sie selbständig gewerbsmäßig Dienstleistungen von einer Niederlassung in einem anderen EU / EWR Mitgliedsstaat vorübergehend in Deutschland erbringen, ist eine Gewerbeanzeige nach § 14 oder 55c GewO nicht erforderlich, es sei denn, es werden gewerbsmäßige Tätigkeiten ausgeübt, die vom Anwendungsbereich der EU-Dienstlesitungsrichtlinie ausgenommen sind.
Wer muss die Ummeldung veranlassen?
- bei Einzelgewerben: der Gewerbetreibende* selbst
- bei Personengesellschaften (z. B. OHG, BGB-Gesellschaft): die geschäftsführenden Gesellschafter
- bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG): der gesetzliche Vertreter
Hinweis: Wenn Sie Ihren Betrieb in eine andere Gemeinde verlegen, reicht eine Ummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe in der früheren Gemeinde abmelden und es in der neuen Gemeinde wieder anmelden.
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
Amt24-Leistung
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
Amt24-Leistungen
Weitermeldung an andere Behörden
Die zuständige Stelle darf Daten aus Ihrer Ummeldung an folgende Stellen weiterleiten:
- Behörden der Zollverwaltung
- Bundesagentur für Arbeit
- Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
- Finanzamt
- Registergericht
- Landesbehörde für den technischen und sozialen Arbeitsschutz
- Statistisches Landesamt
- Berufsgenossenschaft
- Handwerkskammer (HWK)
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Ausländerbehörde
- Lebensmittel- und Veterinäramt
- Sächsischer Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen
- Umweltamt
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 27.01.2023